#AnneLewerenz #Sachsen #le1701 #Leipzig #Antisemitismus #7Oktober #Israel
Teil 2 zu Anne Lewerenz und Kommentare auf Facebook:
threadreaderapp.com/thread/20154...
#AnneLewerenz #Sachsen #le1701 #Leipzig #Antisemitismus #7Oktober #Israel
Teil 2 zu Anne Lewerenz und Kommentare auf Facebook:
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Federal law enforcement agents shot and killed a man in Minneapolis on Jan. 24 according to local police officials. DHS told Fox News that the man was “armed with a gun”. A video of the shooting appears to show that a gun was taken from the man before the first shot was fired. x.com/BillMelugin_...
Die Meinungsfreiheit gilt nicht grenzenlos und zwar weder im Zivilrecht, noch wenn durch Äußerungen Straftatbestände verwirklicht werden.
So gut jetzt! Tschüss
Ja und es gibt bei den Grund- und Menschenrechten eben auch Schranken und Schranken-Schranken. Grundrechte können auch durch ein ordentliches Gesetz eingeschränkt werden.
Also, was ich diese "unsere Demokratie", von der Sie hier erzählen?
Was ist denn diese "unsere Demokratie" nach Ihrer Auffassung?
Es sind Zitate und sinngemäße Wiedergaben ihrer öffentlichen Kommentare. Warum sollte es diffamierend sein die Äußerungen von Frau Lewerenz zu zitieren?
Öffentliche Äußerungen einer stellv. Landesvorsitzenden einer politischen Partei aufzugreifen und hierüber öffentlich zu berichten?
...die ordentliche Gerichtsbarkeit entscheidet über die konkrete Strafbarkeit von Äußerungen und Betätigungen.
All dies ist Ausdruck unseres Rechtstaates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland.
Ihre persönliche Meinung zählt da nicht und das scheint auch gut so!
Naja, sogar der Freistaat Sachsen als ihr Dienstherr prüft derzeit die Einleitung eines Vorverfahrens im Rahmen der geltenden Disziplinarordnung. Dies kann bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reichen.
Über strafrechtlich relevante Äußerungen entscheidet zudem die Staatsanwaltschaft und...
Fast 18.000 Menschen bei #IranProtests2026 in #Düsseldorf.
👉 www1.wdr.de/nachrichten/...
Woher wollen Sie dies wissen und einschätzen können?
...Treuepflicht zum Dienstherrn. Soweit sie sich politisch betätigen gilt zudem das Mäßigungsgebot.
Die Meinungsfreiheit endet bei Volksverhetzung, Holocaustleugnung -worunter auch Holocaustrelativierung fällt- und andere strafbare Äußerungen.
Im Übrigen gilt für Beamtinnen und Beamte, dass diese sich jederzeit für(!) die freiheitlich-demokratische Grundordnung aussprechen und eine besondere...
Aber da von Ihnen, gerade als glühender Unterstützer der "BDS-Bewegung", keine geistreichen Antworten mehr zu erwarten sind und Sie nur mit Schlagwörtern abseits tatsächlicher völkerrechtlicher Bestimmungen "trollen" wollen, werde ich Sie mal mit Ihrem Aktivismus allein lassen.
Ich habe nun auch eine Studie benannt, die sich mit Antisemitismus und der "Jüdischen Stimme" beschäftigt und nicht(!) aus Steuergeldern (Ko-)finanziert wurde.
wird.
Außerdem unterschlagen Sie, dass für das Rückkehrrecht Voraussetzung ist, dass Palästinenser den Staat Israel anerkennen und im Frieden mit Israel leben. Diese Voraussetzung ist nun wirklich nicht gegeben.
Aber sicherlich wissen Sie auch, dass die Staaten der Arabischen Liga diese UN-Resolution abgelehnt hatten.
Und Israel zahlt auch Entschädigungen an Palästinenser, welche geflohen oder vertrieben wurden bzw. an Nachkommen für verlassenes Eigentum. Aber eben nur, wenn auch ein Antrag gestellt...
Ich könnte auch auf eine Studie verweisen [Quelle: IIBSA share.google/EyEfGRA0OZcx... ], welche Sie aber sicherlich auch nicht gelten lassen werden.
Ja, Israel hat sich zum "Rückkehrrecht" verpflichtet als Voraussetzung in die UN aufgenommen zu werden.
Boar.... welch geistreiche Erwiderung.
Wollen Sie damit auch ausdrücken, dass die Bundeszentrale für politische Bildung eine Geheimdienstorganisation sei?
Zur "BDS-Kampagne" verweise ich einfach mal auf die @bpb.de und www.bpb.de/themen/antis...
Die "Jüdische Stimme" wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als erwiesen extremistische Bestrebung eingestuft und das "BfV" berichtet auch öffentlich über die "Jüdische Stimme", wie Sie u.a. hier nachlesen können: share.google/yT4hwWI5Sp5q...
"Die Staatsräson des NS-Staats sei der eliminatorische Antisemitismus gewesen, sagte eingangs die Leiterin des Hauses, Deborah Hartmann. Es erscheine paradox, dass diese Staatsräson von einer anderen abgelöst worden sei, die nicht Erinnerung, aber 'Wiedergutmachung' zum Inhalt gehabt habe –
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Der Verein wurde um Bestätigung des Sachverhaltes gebeten.
Aktualisierung am 24.01.26, 14:40 Uhr:
Laut der Internetseite des "Sächsischen Flüchtlingsrates" sei das Projekt "Presse und Öffentlichkeitsarbeit" abgeschlossen und "derzeit nicht besetzt". Demnach könnte Herr Oguz als Mitarbeiter aus dem "SFR e.V." ausgeschieden sein.
Im Übrigen kann er auch hier abgerufen werden: threadreaderapp.com/thread/20149...
🫠 Ausnahmsweise teile ich mal den Link zum Thread auf "X". Aber nur ganz Ausnahmsweise.
x.com/i/status/201...
Hierdurch suggeriert Frau Lewerenz, welche mehrfach in online-Kommentaren auf ihren Beamtenstatus verwies, dass der Freistaat Sachsen insbesondere auch ihre öffentlichen Äußerungen billige.
Beispiele hierfür sind auch in einem Thread auf "X" angeführt.
Frau Lewerenz äußerte, dass ihr Dienstherr, der Freistaat Sachsen, nicht nur ihre Haltung zu Israel und Palästina kenne, sondern auch von ihren SocialMedia-Kanälen wüsste.
Und bei ihren Kommentaren ging es immer wieder auch um "Gaskammern", um das Vernichtungslager Auschwitz, Vergleiche zum Nationalsozialismus und um "Judonazis" sowie "Judäo-Nazis" in Bezug auf Israel und israelische Staatsangehörige.