Ich glaube so eine kreative Begründung kommt raus, wenn man eigentlich genau weiß, dass man wohl doch eine Einwilligung bräuchte 😅
Ich glaube so eine kreative Begründung kommt raus, wenn man eigentlich genau weiß, dass man wohl doch eine Einwilligung bräuchte 😅
Denkbar ist es: Genau dafür wurde ja die Geldentschädigung in Herrenreiter erfunden. Nach Finanzminister könnte schon beides nebeneinander stehen.
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO als Schadensersatz zu zahlende fiktive Lizenzgebühr für unberechtigte Namensnennung und Zitierung in einem Versandkatalog
OLG Köln, Urteil vom 04.05.2023, 15 U 3/23
www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/ko...
Lizenzanalogie ist doch materieller Schaden, oder? Immaterieller Schaden käme noch hinzu (scheint mir aber in dem Fall nicht wirklich relevant). Urteil finde ich gut begründet - das OLG wirft schon die richtigen Fragen auf…
Ich darf meinen Kollegen aktuell auch wieder mehr unterstützen - und muss mich hoffentlich nie zwischen #teampresserecht und #teamdatenschutz entscheiden 😅