Ich würde da garkeinen dran lassen, weder außen noch innen.
Ich würde da garkeinen dran lassen, weder außen noch innen.
Bei manchem Kommentar muss sogar ich der Polizei zustimmen. Bei allem Brass sollte bei ei ner Meinungsäußerung trotzdem nicht übers Ziel, die Grenze der freien Meinungsäußerung findet sich im StGB, hinausgeschossen werden.
Das könnte sich ändern, wenn Strafanzeige gg den federführenden Beamten, bekannt aus dem TV, u seine Kollegen erstattet wird. Bei der trotz negativem Richter-Entscheid durchgeführten ungerechtfertigten Beschlagnahme u unrechtmäßigen Inverwahrungnahme wurden mMn diverse Paragraphen erfüllt.
Da gibts noch mehr im StGB: ungerechtfertigte Beschlagnahme zielt Rtg Diebstahl, gemeinsam begangen u a , die ungenehmigte "Inverwahrungnahme/Einbehaltung" vom Adenauer zielt Rtg Unterschlagung, die ungerechtfertigte Räumung vom Adenauer aufgrund untersagter Beschlagnahme zielt Rtg Nötigung.
Die Überprüfungen in Berlin hat auch DEKRA gemacht
Anwälte als Objektschützer - hat was und kostet was ;-)
Solange der Eigentümer dieses Kunstwerkes nicht widerspricht, genügt eine Sicherstellung! Interessant wäre die Begründung durch die ausführende Dienststelle, warum dieses Kunstwerk in amtliche Verwahrung genommen wurde. - Gestützt auf Kunstfreiheit - Aufforderung zur/Klage auf Herausgabe.
Das Fahrzeug wurde mehrmals mit dieser Dachlast per Gutachten für in Ordnung und verkehrssicher befunden - von wegen 0 kg zulässige Dachlast. Eine evtl Überschreitung der Dachlast wurde noch nichtmal von der Polizei oder Dekra Chemnitz moniert.
Hier gehts doch um die Begleitumstände der Beschlagnahme bei Chemnitz in Sachsen. Oder gab es jetzt aktuell noch eine Aktion gegen den Adenauer in Berlin?
Manche Kommentare hatten leider schon einen "strafrechtlich relevanten Beigeschmack". Da wundert mich das Vorgehen der sächs. Polizei nicht.
Das wird wohl in vermutlich statttfindenden Gerichtsverhandlungen zur Sprache kommen.
Wie zu lesen war, ist er noch oder war er zumindest schon im Einsatz.