Fast and clear as always the impressive Marko Milanovic: „The American-Israeli Strikes on Iran are (Again) Manifestly Illegal“
www.ejiltalk.org/the-american...
@ejiltalk.bsky.social
Fast and clear as always the impressive Marko Milanovic: „The American-Israeli Strikes on Iran are (Again) Manifestly Illegal“
www.ejiltalk.org/the-american...
@ejiltalk.bsky.social
Das VG Köln hat dem Eilantrag der AfD stattgegeben und untersagt nach summarischer Prüfung die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch.
Hier meine ersten Eindrücke nach Lektüre des Beschlusses:
1. Die Entscheidung beruht ausschließlich auf Erkenntnissen des BfV-Gutachtens.
1/
BVerfG (Kammer) 16.12.2025, 1 BvR 581/24:
Meinungsfreiheit durch zivilgerichtliche Einstufung einer Äußerung ("psychiatrischer Mob") als strafbare Beleidigung verletzt
(Deutung & Abwägung fehlen; keine Schmähkritik oder Formalbeleidigung; Bekräftigung der stRspr)
1/7
www.bverfg.de/e/rk20251216...
die entscheidende trennlinie in der migrationsdebatte lautet "der einwanderer als kostenfaktor" vs. "der einwanderer als ressource" - beim arbeitsrecht gewinnt gerade team ressource. aber wo zur hölle ist eigentlich team "der einwanderer als träger von rechten" geblieben? mein kommentar @spiegel.de:
Hoffentlich zur Zölle-Entscheidung des Supreme Court keine Takes morgen in der deutschen Presse, diese zeige, dass dieser ein unabhängiges, weiter seine rechtsstaatliche Aufgabe funktionsgerecht erfüllendes Gericht sei ...
I appreciate the opportunity to participate in this important discussion. This brief contribution focuses on how to think about alternatives to courts in sustaining a culture of free expression.
Mit FAZ Einspruch habe ich über die Verfassungsfragen der Parität im Wahlrecht gesprochen. Spoiler: Gleichheit der Geschlechter im Zugang zur politischen Macht ist wichtig und verfassungsrechtlich machbar. youtu.be/uC8aiSktcTI?...
Kritisches zur Versicherheitlichung von Öffentlichkeit und Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik von der UN-Sonderberichterstatterin
www.ohchr.org/sites/defaul...
Tonight at @tuberlin.bsky.social Alexandria Ocasio-Cortez @aoc.bsky.social stressed that universities don’t exist in a bubble. They’re embedded in politics and society — and that’s exactly why they matter. They must be spaces of openness, real discussion, and mutual respect.
Zitat: „Pünktlich zur Münchener Sicherheitskonferenz konnte Karlsruhe grünes Licht geben: Die Bundes-regierung hat freie Hand.“
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegsgerät nach Israel nicht zur Entscheidung angenommen.
FLORIAN MEINEL (@meinel.bsky.social) über Pseudogrundrechtsschutz und das Verfassungsrecht des hybriden Krieges.
verfassungsblog.de/karlsruher-s...
In #Berlin wurden nun von der #Polizei die genauen Grenzen der sogenannten Kriminalitätsbelasteten Orte (kbOs) veröffentlicht. In diesen Bereicht darf die Polizei sogenannte verhaltensabhängige Kontrollen von jeder Person machen die verdächtiges Verhalten aus Sicht der Polizei zeigt.
Sow: "Against a generalised theory of knowledge and scholarly inquiry" ("Wissenschaftstheorie") "I will contrast an historically unsettled concept of epistemology."
"It will prove less determinate and less clear. Ultimately, however, it points toward an optimistic understanding ..."
1/24
My article on private law and (in-)equality (in German) has been published. Comments and criticism are very welcome.
www.mohrsiebeck.com/artikel/priv...
#Eigenwerbung: In d nächsten KrimJ erscheint mein Diskussionbeitrag mit d Titel "Warum Polizeigewerkschaften ins Blickfeld der (K-/kritischen) Sozialwissenschaften gehören" in welchem ich argumentiere dass man #GdP & #DPolG mehr in den kritischen Blick nehmen muss. U. a. wegen solcher Interviews.
Indeed, the collective dimension of freedom of expression is surprisingly (and not surprisingly) underdeveloped under the First Amendment in the United States
‼️
Bin gespannt! So unterschiedlich die Herangehensweise an die Kommunikationsfreiheiten in den USA und Deutschland sind, haben beide erhebliche ideologische blinde Flecken, die die Kritik(er*innen) ihrer Defizite mit Furor verfolgen (in USA z.B. hate speech in DEU Gaza-Proteste).
Am Samstag gibt es in Berlin die Release-Veranstaltung für unser CILIP-Heft 139. Wir diskutieren mit Martin Herrnkind und Tobias Singelnstein über die Legitimität von Polizei und staatlicher Herrschaft und wie sich dies in autoritären Zeiten verändert:
www.cilip.de/2025/12/31/l...
Zugerfrorener Dorfteich mit Eishockeytoren und mit Kirche aus 13. Jahrhundert mit Barockturm im Hintergrund
Dorfteiche zu Eishockeyfeldern!
S-Bahnhofromantik am östlichen Rand von Berlin
Das OVG Berlin-Brandenburg hat jetzt entschieden, dass der Einsatz von Schmerzgriffen gegen Demonstrant*innen der Letzten Generation rechtswidrig war. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. #ProtectTheProtesr #Menschenrechte #Versammlungsfreiheit
www.stern.de/news/juristi...
„Because if states simply disregard European law, even though it has already been proven and therefore the European bodies are completely reluctant to react, then this is not a good signal for the legal community of the EU and for effective legal cooperation in the EU.“
Außerdem bemerkenswert, dass BVerfG nicht von vornherein ausgeschlossen hat, dass Abschaffung der Einbürgerung nach 3 Jahren eine Grundrechtsverletzung sein könnte. Spricht für eine grundrechtliche Fundierung der Einbürgerung. Dazu allg § 1 II.: cdn-assetservice.ecom-api.beck-shop.de/product/inha...
Außerdem bemerkenswert, dass BVerfG nicht von vornherein ausgeschlossen hat, dass Abschaffung der Einbürgerung nach 3 Jahren eine Grundrechtsverletzung sein könnte. Spricht für eine grundrechtliche Fundierung der Einbürgerung. Dazu allg § 1 II.: cdn-assetservice.ecom-api.beck-shop.de/product/inha...
Ja, genau, das meinte ich mit juristischem Judowurf. Die Kammer kritisiert hier indirekt das Vorgehen der Berliner Einbürgerungsbehörde, die argumentiert hatte, dass mangels Übergangsregelung ein Weg über die Ermessenseinbürgerung gesperrt gewesen wäre, so dass das Ermessen stark eingeschränkt wird.
4/4 gebracht, wo die gesetzlichen Anforderungen der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) nicht (mehr) vorliegen. Das könnte vor allem für die Ampel-Verschärfungen bei der Lebensunterhaltssicherung bei § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG relevant werden. Z.B. bei Alleinerziehenden könnte Ermessen genutzt werden.
3/4 Es sei nicht dargetan, dass Vertrauensschutz nicht über die Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) hergestellt werden könnte. Das ist der Versuch eines juristischen Judowurfs: Entgegen der herrschenden Linie im Einbürgerungsrecht wird die Ermessenseinbürgerung hier (indirekt) auch dort in Stellung…
2/4Antragsteller befand sich in Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr, wo es auf die deutsche Staatsangehörigkeit ankam. Trotzdem kein Vertrauensschutz. Aber, BVerfG macht wichtigen Punkt: Die Verfassungsbeschwerde direkt gegen die Gesetzesänderung sei mangels Substantiierung unzulässig.
Heute vom BVerfG veröffentlicht: Verfassungsbeschwerde gegen Abschaffung der „Turbo-Einbürgerung“ unzulässig, obwohl krasser Fall: Einbürgerung eines Arztes war an 14.10.25 für 31.10.25 terminiert, aber Gesetzesänderung trat am 30.10.25 in Kraft. 1/4 www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E...