Mal wieder was aus dem Maschinenraum des des #teamresopal und zu #128a:
Ich habe letzte Woche schriftsätzlich mit einem Anwalt mit deutscher Zulassung, aber Sitz im Nicht-EU-Ausland (buchstäblich auf der anderen Seite der Welt) über die Gestattung nach § 128a ZPO diskutiert. 1/