Screenshot: Mit dem neuen Schuljahr 2026/27 gilt für alle Schülerinnen unter 14 Jahren ein Gesetz, welches das Tragen von kopfbedeckender Kleidung nach islamischen Traditionen in der Schule, dh auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, nicht erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Kopftuch aus modischen, traditionellen, religiösen oder anderen Gründen getragen werden soll.
Es kam heute schon ein Elternbrief zum "Kopftuchverbot" ab kommendem Schuljahr an österreichischen Schulen. Das kann doch auch in dieser neuen Variante unmöglich verfassungskonform sein. 🤬
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