Grunderwerbsteuer: #Nießbrauch als Gegenleistung
Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht oder #Wohnrecht ist laut #BFH als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die #GrESt einzubeziehen.
#steuern #teamhoeftmann
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