beginnt sich herauszubilden:
Dazu etabliert das EU-Recht zunächst eine Reihe von Regeln für Datendienste mit Elementen der #Obhut und der #Geschäftsbesorgung. Die wichtigsten Dienstleister in diesem Sinne sind der datenschutzrechtlich Verantwortliche und der Dateninhaber im