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Hier gibt's auch noch einen Interessanten Kommentar zum Urteil zum #Compactverbot

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Andererseits ist für die Würdigung entscheidend, dass die Klägerin zu 1 ihre verfassungsfeindlichen Botschaften hauptsächlich in Presse- und Medienerzeugnissen sowie auf Veranstaltungen äußert, über die anschließend wiederum in den COMPACT-Medien berichtet wird. Sie unterfallen dem grundrechtlichen Schutz der Meinungs-, Presse- und Rundfunk- bzw. Medienfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Das Grundgesetz gewährt die Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit. Das Äußern und Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen – auch in Presse- und Medienerzeugnissen – überschreitet als solches noch nicht die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung. Die Verfassung setzt grundsätzlich auf die freie, öffentliche Kommunikation und die Kraft des Diskurses. Rechtsradikales Gedankengut ist hiervon nicht per se ausgenommen, erst recht gilt dies für bloße Geschmacklosigkeiten oder wissenschaftliche Halbwahrheiten (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 <330> und vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 108).

Andererseits ist für die Würdigung entscheidend, dass die Klägerin zu 1 ihre verfassungsfeindlichen Botschaften hauptsächlich in Presse- und Medienerzeugnissen sowie auf Veranstaltungen äußert, über die anschließend wiederum in den COMPACT-Medien berichtet wird. Sie unterfallen dem grundrechtlichen Schutz der Meinungs-, Presse- und Rundfunk- bzw. Medienfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Das Grundgesetz gewährt die Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit. Das Äußern und Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen – auch in Presse- und Medienerzeugnissen – überschreitet als solches noch nicht die Grenze der freien politischen Auseinandersetzung. Die Verfassung setzt grundsätzlich auf die freie, öffentliche Kommunikation und die Kraft des Diskurses. Rechtsradikales Gedankengut ist hiervon nicht per se ausgenommen, erst recht gilt dies für bloße Geschmacklosigkeiten oder wissenschaftliche Halbwahrheiten (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 <330> und vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 108).

#Compact veröffentliche "verfassungseindliche Botschaften" in Presse- und Medienerzeugnissen, über die Compact-Medien anschließend selbst berichten. Es ist quasi Verfassungsfeindlichkeit aus zweiter Hand und deshalb nur halb so schlimm. Hä, bitte was? (5/8) #Compactverbot

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Das Magazin „Compact“ vor Gericht: Durch Täuschung an die Macht? Ein permanentes Zusammenspiel von Provokation, Radikalisierung und Selbstverharmlosung: Der Rechtsextremismus im Stil von „Compact“ stellt das Verbotsrecht auf die Probe. Das zeigt sich vor dem Bunde...

Wen das interessiert, ich habe versucht es hier für die @faznet.bsky.social aufzuschreiben (4/8) 👇 #Compactverbot

www.faz.net/aktuell/feui...

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Dass der "Elsässer-Kreis" aber tatsächlich systemüberwindende Ziele verfolgt, steht nicht zur Gewissheit fest. Zwar wird der Rahmen des für die verfassungsmäßige Ordnung elementaren Demokratieprinzips verlassen, wenn der Parlamentarismus verächtlich gemacht wird, ohne aufzuzeigen, auf welchem anderen Weg dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleistet werden kann. Denn der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 546). Die wiedergegebenen Äußerungen lassen sich im Lichte der Meinungsfreiheit aber noch als überspitzte Machtkritik verstehen, die auf eine Änderung der politischen Verhältnisse unter Beibehaltung des parlamentarischen Systems abzielen.

Dass der "Elsässer-Kreis" aber tatsächlich systemüberwindende Ziele verfolgt, steht nicht zur Gewissheit fest. Zwar wird der Rahmen des für die verfassungsmäßige Ordnung elementaren Demokratieprinzips verlassen, wenn der Parlamentarismus verächtlich gemacht wird, ohne aufzuzeigen, auf welchem anderen Weg dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleistet werden kann. Denn der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 Rn. 546). Die wiedergegebenen Äußerungen lassen sich im Lichte der Meinungsfreiheit aber noch als überspitzte Machtkritik verstehen, die auf eine Änderung der politischen Verhältnisse unter Beibehaltung des parlamentarischen Systems abzielen.

(2) In diesem Sinne richtet sich der "Elsässer-Kreis" mit seinen realweltlichen Zielen und Aktivitäten gegen die aufgezeigten elementaren Grundsätze der Verfassung. Denn die von dieser Vereinigung organisierten (Protest-)Veranstaltungen, Demonstrationen, "Sommerfeste" und "Souveränitätskonferenzen" sowie die von ihr beworbene Clubmitgliedschaft und die durch die "Fünf-Finger-Strategie" betonte Vernetzung zu einer größeren Bewegung zielen unmittelbar auf eine Beeinflussung des politischen Vorfelds. Dies sind Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, die verfassungsfeindlichen Ziele des "Elsässer-Kreises" in die Tat umzusetzen. (3) Hinzu kommt die Unterstützung, die das realweltliche Handeln durch die bereits im Beschluss des Senats vom 14. August 2024 im Eilverfahren - 6 VR 1.24 - (NVwZ 2024, 1764 Rn. 41) aufgezeigte agitatorische Rhetorik insbesondere in den Publikationen der Vereinigung erfährt. Hierbei handelt es sich um mehr als bloßen Verbalradikalismus, der für sich genommen nicht ausreicht, um die maßgebliche Gefahrenschwelle zu überschreiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 143, 147 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 <332 f., 342>). Die Rhetorik der Klägerin zu 1 übersteigt diese Gefahrenschwelle. Infolge der insbesondere in ihren Medien als existenziell geschilderten "Bedrohung" des von ihr als ethnisch-homogen dargestellten deutschen Volkes lässt sie keinen Zweifel daran aufkommen, dass unverzügliches Handeln, eben "Widerstand", geboten ist, um in der realen Welt weiteren Schaden abzuwenden. Es werden den Rezipienten hierfür – wie gezeigt – konkrete, unmittelbare, jeweils als

(2) In diesem Sinne richtet sich der "Elsässer-Kreis" mit seinen realweltlichen Zielen und Aktivitäten gegen die aufgezeigten elementaren Grundsätze der Verfassung. Denn die von dieser Vereinigung organisierten (Protest-)Veranstaltungen, Demonstrationen, "Sommerfeste" und "Souveränitätskonferenzen" sowie die von ihr beworbene Clubmitgliedschaft und die durch die "Fünf-Finger-Strategie" betonte Vernetzung zu einer größeren Bewegung zielen unmittelbar auf eine Beeinflussung des politischen Vorfelds. Dies sind Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, die verfassungsfeindlichen Ziele des "Elsässer-Kreises" in die Tat umzusetzen. (3) Hinzu kommt die Unterstützung, die das realweltliche Handeln durch die bereits im Beschluss des Senats vom 14. August 2024 im Eilverfahren - 6 VR 1.24 - (NVwZ 2024, 1764 Rn. 41) aufgezeigte agitatorische Rhetorik insbesondere in den Publikationen der Vereinigung erfährt. Hierbei handelt es sich um mehr als bloßen Verbalradikalismus, der für sich genommen nicht ausreicht, um die maßgebliche Gefahrenschwelle zu überschreiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 143, 147 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 <332 f., 342>). Die Rhetorik der Klägerin zu 1 übersteigt diese Gefahrenschwelle. Infolge der insbesondere in ihren Medien als existenziell geschilderten "Bedrohung" des von ihr als ethnisch-homogen dargestellten deutschen Volkes lässt sie keinen Zweifel daran aufkommen, dass unverzügliches Handeln, eben "Widerstand", geboten ist, um in der realen Welt weiteren Schaden abzuwenden. Es werden den Rezipienten hierfür – wie gezeigt – konkrete, unmittelbare, jeweils als

Ist der "Elsässer-Kreis" nun verfassungsfeindlich? Das steht nicht "zur Gewissheit fest"; "In diesem Sinne" aber vielleicht doch? (2/8) #Compactverbot

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BVerwG 6 A 4.24, Urteil vom 24. Juni 2025 | Bundesverwaltungsgericht

Das #BVerwG hat heute das schriftlich ausformulierte Urteil zum Verfahren zum #Compactverbot veröffentlicht. Die schon während der Verhandlung im Juni an den Tag gelegte mäandernde Argumentation lässt mich einigermaßen ratlos zurück. Ein Thread 🧵(1/8)

www.bverwg.de/de/240625U6A...

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Glückwunsch noch mal an das #Bundesverwaltungsgericht, dass diesen Akt von 'Vaterlandsverrat' als "polemisch zugespitzte Machtkritik" gewertet hat. #Compactverbot

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Am Ende stellt sich leider heraus, die wehrhafte Demokratie will sich scheinbar gar nicht wehren.

#afsverbot
#compactverbot
#usfaschismus

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Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit gelblicher bis hellblauer Beleuchtung bei Nacht. Foto: Ansgar Koreng auf flickr.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit gelblicher bis hellblauer Beleuchtung bei Nacht. Foto: Ansgar Koreng auf flickr.

Updates zum Compact-Verbot

Am 24. Juni 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die ursprünglich erlassene Verbotsverfügung gegen das rechtsextreme COMPACT-Magazin aufgehoben. Die ehemalige Bundesinnenminister Nancy Faeser von der SPD, hatte die […]

[Original post on social.anoxinon.de]

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Wenn mir noch einmal irgendein Klaus-Dieter die Ohren vollheult, er dürfe in diesem Land nix mehr sagen, dann brennt die Hütte, echt. #compactverbot #meinungsfreiheit

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Gericht hebt #compactverbot auf: Innenministerin Faeser wollte gegen rechts vorgehen – herausgekommen ist ein Eingriff in die Pressefreiheit. Bessere Werbung für Compact gibt’s nicht. Elsässer prüft Schadensersatz – zahlen dürften solchen die Steuerzahler*innen. #Compact

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Das bisschen Hetze gegen Ausländer und Angriffe auf die Menschenwürde sind nicht verfassungsfeindlich genug, habe ich heute gelernt.🤯 Das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiege das.👀🤷‍♀️

#Compactverbot

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BVerwG hebt Compact-Verbot auf Das BVerwG hat das Verbot des Bundesinnenministeriums gegen das rechtsextreme Magazin 'Compact' aufgehoben.

#compactverbot aufgehoben. Lag schon bei der Verhandlung in der Luft, dass das Vereinsverbot anwendbar ist. Verschwörungsmist, Antisemitismus, Rassismus et al. seien aber nicht »prägend« und daher von Pressefreiheit gedeckt. www.lto.de/recht/nachri...

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Alles muss man selber machen. #CompactVerbot

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Alle Beteiligten scheinen gesichert rechtsextrem zu sein - inklusive Anwälte. #compactverbot #noafd #compact

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Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des Compact-Magazins auf Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte.

Kann ein demokratischer #Rechtsstaat, der sich gegen #Rechtsextremismus nicht verteidigen kann/will, überleben? Ich denke: Nein. #CompactVerbot #AfDVerbot

www.tagesschau.de/inland/verbot-compact-au...

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Bundesverwaltungsgericht hebt Compact-Verbot auf Am Dienstag haben sich die Richter des Bundesgerichts gegen ein Verbot des Magazins entschieden. Bereits im vergangenen August setzten sie das Verbot vorläufig aus.

Na toll. Also weiter alle Magazine beim Einkaufen verstecken 😞

Pressemitteilung im Kommentar

#compactverbot
#fckAfD
#fckNZS
#NieWiederIstJetzt

www.faz.net/aktuell/poli...

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Ich will nicht mehr, ich kann nicht mehr, ich halte das alles nicht mehr aus. #COMPACTverbot

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»Compact«-Magazin: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hebt Verbot auf Jürgen Elsässer hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot seines rechtsextremen Magazins »Compact« gewehrt – mit Erfolg. Es bleibt erlaubt.

Der Weg in den Faschismus ist gesäumt von Leuten, die gewichtig drein blickendend raunen: "Nun übertreib doch nicht!"

#CompactVerbot

www.spiegel.de/panorama/justiz/compact-...

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Damit haben wir das heutige Kapitel "wie stärke ich den Rechtsextremismus" auch abgehakt. Vielen Dank #Bundesverwaltungsgericht.
#Compactverbot

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Artikel aus der FAZ vom 23. Juni 2025: Durch Täuschung an die Macht?

Artikel aus der FAZ vom 23. Juni 2025: Durch Täuschung an die Macht?

Heute in der @faznet.bsky.social über rechtsextreme Selbstverharmlosungsstrategien und "kalkulierte Ambivalenz" am Beispiel von #Compact. Morgen entscheidet das BVerwG dann über das #Compactverbot.

www.faz.net/aktuell/feui...

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[REUPLOAD] Compact-Chef Elsässer Vor Gericht Komplett BLAMIERT! So Lief Das Verbotsverfahren!
[REUPLOAD] Compact-Chef Elsässer Vor Gericht Komplett BLAMIERT! So Lief Das Verbotsverfahren! YouTube video by DerDara - Politik, News & Debatte

www.youtube.com/watch?v=qUdN...
#CompactVerbot

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Fallstudie Compact: Scharniermedium der extremen Rechten Durch konjunkturelle Themensetzungen und Verschwörungserzählungen verbindet Compact politische Milieus. Dabei werden Themen auf Feindbilder zugespitzt und rechtsextreme Inhalte normalisiert.

Da gerade das #Compactverbot verhandelt wird, möchte ich auf zwei Text von mir hinweisen:

Ein Zeitschriftenporträt zu #Compact im Jahrbuch Extremismus & Demokratie. Scan anbei, PDF unter: www.researchgate.net/publication/...

Sowie eine Fallstudie für @libmod.de: gegenmedien.info/fallstudie-2...

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Dabei begann der Tag nicht so schön für Jürgen #Elsäßer, der am frühen Morgen vor dem Eingang des Gerichts wüst beschimpft wurde. Als Entschädigung gab es einen Kuß der Gattin, die Jürgen Elsäßer während der stundenlangen Verhandlung mit seinem rechten Arm (!) innig und eng umarmte. #COMPACTVERBOT

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Dunkle Worte blüh'n,
Gericht prüft, ob sie schaden,
Für ein freies Land.


🏷️ #CompactVerbot #Rechtsextremismus #Demokratieschutz
📰 9. Juni 2025

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Reicht das für ein Verbot?
»Compact«-Chef Elsässer scheint sich nicht sicher zu sein, wie die Sache ausgeht. »Wir sind verhalten optimistisch«, schreibt das Medium auf seiner Internetseite. Die Anwälte des Magazins hätten die Argumente der Bundesregierung »gut pariert«. Dennoch lasse sich eine Niederlage nicht ausschließen. »Fällt das Urteil zu unseren Ungunsten aus, ist Compact tot.«

Reicht das für ein Verbot? »Compact«-Chef Elsässer scheint sich nicht sicher zu sein, wie die Sache ausgeht. »Wir sind verhalten optimistisch«, schreibt das Medium auf seiner Internetseite. Die Anwälte des Magazins hätten die Argumente der Bundesregierung »gut pariert«. Dennoch lasse sich eine Niederlage nicht ausschließen. »Fällt das Urteil zu unseren Ungunsten aus, ist Compact tot.«

Vor ein paar Wochen hat Jürgen Elsässer noch groß getönt und siegesgewiss die Faust gestreckt. Einen Tag vorm Prozess zum #Compactverbot klingt das schon alles ein bisschen defensiver. Spätestens Ende der Woche wissen wir mehr.

www.spiegel.de/panorama/jus...

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Dann stelle ich noch mal klar, dass ich mich natürlich von Aufrufen zu Straftaten distanziere. Ist aber eh hypothetisch, wenn dann in nem knappen Monat das #Compactverbot kommt.

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Erinnert ihr euch noch daran, wie die Libertären das gleiche Reframing beim #Compactverbot, das im Juli bestätigt werden wird, und der Verurteilung von #LePen bemüht haben? Heute sind sie alle still und haben sich damit abgefunden. Bei der #AfD würde es wahrscheinlich ganz genauso laufen.

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Nach dem #CompactVerbot thematisiert das Minimal-Netzwerk für die rechtsradikalen & verschwörungsideologischen Proteste im Rhein-Erft-Kreis erneut die Pressefreiheit. Nach #Wesseling soll nun am 6.9. #Frechen als Kundgebungsort folgen. Redner u.a. aus #Aachen.

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Wer wie #Welt, #Nius &Co das #compactverbot jetzt zum Anschlag auf #Rechtsstaat, #Pressefreiheit und #Demokratie umdeutet, hätte vor 90 Jahren wohl auch Hitlers NSDAP legitimiert. Mit dem Hinweis, dass diese schließlich demokratisch gewählt worden sei.

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Nach „Compact“-Verbot: Antifa heißt Angriff Das „Compact“-Verbot, teilweise ausgesetzt, war trotzdem richtig. Denn Rechtsextreme müssen mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft werden

#Antifaschismus heißt auch Angriff! Defensive hilft nicht immer! Faschisten müssen Niederlagen erleiden! #Demokratie muss gewinnen.

Wer den Rechtsstaat durch das #compactverbot erschüttert sieht, hätte einst wohl auch darauf verwiesen, dass Hitler demokratisch gewählt wurde.

taz.de/Nach-Compact...

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