Bilder und Klarnamen von Beschuldigten fanden den Weg aus Polizeiakten in Compact-Magazin und Bild-Zeitung. Die Unschuldsvermutung existierte für die Bild nicht und war durch § 129 STGB für die Polizei nebensächlich. Beschuldigte entzogen sich durch Untertauchen. Darunter war auch Maja T. Grund zum untertauchen gab es genug, denn bei einer Auslieferung drohten 24 Jahre Haft in Ungarn. Maja wurde im Dezember 2023 verhaftet und kam in Untersuchungshaft in der JVA Dresden. Eine Auslieferung nach Ungarn bedeutete, dass jede Rechtsstaatlichkeit im Verfahren fehlen würde. Für Maja als nonbinäre Antifaschist:in kamen weitere Gefährdungen hinzu.
Das Kammergericht Berlin genehmigte im Juni 2024 Majas Auslieferung. Einziges juristisches Mittel für Maja war nun die Verfassungsbeschwerde. Diese dauert auch im Eilverfahren einige Stunden. Stunden, in denen die Auslieferung eiligst umgesetzt wurde. Der politische Wille, die noch Gesuchten unter Druck zu setzen, überwog bei Polizei und Staatsanwaltschaft juristische und anständige Zweifel. Sie brauchten diese Auslieferung. Sie mussten schneller sein als das Verfassungsgericht. Als das Verfassungsgericht die Auslieferung wie zu erwarten verbot, war Maja längst in Ungarn in Haft. Die Forderung des Gerichts, Maja zurückzuholen, leibt unbeachtet.
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