Screenshot der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vom 28. Juli 2025. Überschrift: „Elektronische Ersatzbescheinigung jetzt bei allen Krankenkassen abrufbar“. Darunter steht, dass Arzt- und Psychotherapiepraxen über den KIM-Dienst eine eEB anfordern können, wenn die eGK nicht vorliegt oder nicht lesbar ist. Die Nutzung ist freiwillig und digital über das PVS möglich.
Screenshot mit dem Titel „So funktioniert es“. Aufgelistet ist, dass Praxen die eEB digital über KIM anfordern können. Alternativ können Patient*innen sie per App der Krankenkasse selbst anstoßen. Seit dem 1. Juli 2025 sind Kassen und Praxen verpflichtet, die eEB digital zu empfangen. Unten steht: Papierbescheinigungen sind weiterhin möglich.
Screenshot mit dem Titel „Tipp: QR-Code für Ihre Praxis generieren“. Es wird beschrieben, dass Praxen über die Website der gematik einen individuellen QR-Code auf Basis ihrer KIM-Adresse erstellen können. Dieser kann an der Anmeldung oder auf der Website platziert werden, um den eEB-Versand durch Patient*innen zu erleichtern.
Fortschritt
in der Versorgung:
Das Einlesen der Versichertenkarte in den
Praxen ist nicht mehr nötig, denn seit 1.7.25 ist
die elektronische Ersatzbescheinigung #eEB
bei allen Kassen abrufbar!
#Videosprechstunde #Inklusion #Telemedizin
#MECFS #SevereME #VerySevereMe
www.kvbawue.de/praxis/aktue...