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Bundesministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
Stand: 19.01.2026
Fragen und Antworten zum neuen E-Auto-Förderprogramm
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Was wird gefördert?
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen
Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb,
batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.
Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.
Wie hat die #Autolobby es geschafft, die Vernunft so zu kanalisieren, dass sie in ihr Gegenteil umschlägt: Steuerfinanzierte Straßenpanzer für Reiche. Umweltverbände betteln seit über einem Jahrzehnt darum, dass die Autoindustrie produziert, was international […]
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